Rückerstattung für Arbeitsleistungen in 2020

Bedingt durch die Corona-Situation konnten wir Euch in diesem Jahr leider nur wenige Möglichkeiten anbieten, die in unserer Satzung festgeschriebene Arbeitsleistung (3 Stunden) zu erbringen.

Daher bieten wir an, den am Jahresanfang eingezogenen Betrag zurück zu erstatten (auch ohne erbrachte Stunden). -> Bitte unten das Häkchen bei „ja“ setzen und anschließend auf SENDEN klicken.

Hinweis: wer bereits über das Formular „Rückmeldung von Arbeitsleistungen“ Tätigkeiten gemeldet hat, bekommt automatisch die Rücküberweisung und muss nichts weiteres veranlassen.


Ich möchte hiermit die Rückerstattung anfordern:
ja